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Veränderliche Sozialversicherungswerte 2025

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Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
  KRANKENVERSICHERUNG PENSIONSVERSICHERUNG
Beitragssatz 6,80 % 18,50 %
Mindestbeitragsgrundlage € 551,10 / Monat
€ 6.613,20 / Jahr
Höchstbeitragsgrundlage € 7.525,00 / Monat
€ 90.300,00 / Jahr

Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:  
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen
€ 215,00
€ 6.450,00
€ 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung  € 7.525,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 26. November 2024

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Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte übernehmen. Die folgenden Inhalte dienen in erster Linie Ihrer Information. Wir stehen Ihnen Im Rahmen unseres Berechtigungsumfangs als Bilanzbuchhalter (und / oder Buchhalter und / oder Personalverrechner) jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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